Wir handeln
in Ihrem Namen

…ohne Bevormundung

 

Die Betreuung

Bild: aprivis

Eine rechtliche Betreuung ist eine bedeutsame Unterstützungsmöglichkeit, die nicht nur eine persönliche- sondern auch eine gerichtliche Entscheidung erfordert.
Wir bieten als professionelle, selbständige Berufsbetreuer eine solche Dienstleistung an und laden Sie ein, gemeinsam diese Zusammenarbeit mit uns zu gestalten.
 Zum besseren Verständnis haben Sie in der → Infothek  die Möglichkeit, die für Sie wichtigen Dokumente herunterzuladen. Darunter gehören Erklärungen und Texte (Synopsen) zur aktuellen Reform betreuungsrelevanter Gesetze ab 01.01.2023. Des Weiteren finden Sie Schriften, die Ihnen das Betreuungsrecht näher bringen.
In der folgenden Übersicht können eilige Leser*innen kurze Antworten zu folgenden Themen erhalten:

Ausführlich betrachtet:
Die Gesetzgebung sieht vor, dass Menschen, die auf Grund einer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung durch eine rechtliche Betreuung erhalten können.
Hintergrund ist, dass eine fremde Person für Betroffene rechtlich handeln darf, ähnlich wie bei einer notariellen Vollmacht. Der Unterschied besteht in der fachlichen Erfahrung einer Betreuerin/eines Betreuers sowie in der Überwachung des Betreuungsverlaufes durch das Amtsgericht.
Die rechtliche Vertretung beinhaltet in der Hauptsache die Besorgung von Rechtsgeschäften, beispielsweise die Unterzeichnung von Verträgen oder Einverständniserklärungen. Eine Betreuung ist somit in der Vertretung sowohl für gerichtliche- als auch außergerichtliche Angelegenheiten einzusetzen.
Folgende formale Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Einen Antrag beim örtlichen Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht (Betreuungsanregung)
Mehrere schriftliche Einverständniserklärungen der/des Betroffenen
Ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Betreuung
Eine persönliche Anhörung durch einen Richter
Gegebenenfalls eine ärztliche Begutachtung
Begleitend werden durch eine Verfahrenspflegschaft die Interessen der zu betreuenden Person berücksichtigt
Nach eingehender, positiver Prüfung der Notwendigkeit ergeht ein zeitlich befristeter, rechtlicher Beschluss für einen Vertretungsauftrag in den gängigen und wählbaren Geschäftsbereichen des Alltages:
Aufenthaltsbestimmung *
Wohnungsangelegenheiten
Gesundheitssorge
Behördenangelegenheiten
Vermögenssorge
Empfang und Öffnung der Post
* Sonderfall: Nur mit spezifischer gerichtlicher Genehmigung!
Betreuer*innen und Betroffene sollten nun in reibungsloser Zusammenarbeit, einvernehmlich und unter Beachtung realistischer Ziele im Austausch bleiben.
Spätestens nach Ablauf der durch das Gericht festgelegten Prüfungsfrist wird über eine Beendigung, eine Fortsetzung oder einen Betreuerwechsel gesprochen. Auf Antrag des Betreuten kann dies jederzeit vorgezogen werden.

 

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